Schadenformular

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Ich bin für Rückfragen/Vereinbarung eines Termins für die Reparaturarbeiten wie folgt erreichbar:
Hinweis
Gemäss Art. 259 ff. OR geht der so genannt kleine Unterhalt bis zu CHF 150.00 je Ereignis grundsätzlich zu Lasten der Mieterschaft.

Bei Selbstverschulden behält sich die BG Linth-Escher ausdrücklich eine vollumfängliche oder teilweise Verrechnung vor. Durch die Mieterschaft ohne Rücksprache direkt in Auftrag gegebene Aufträge sind durch diese zu begleichen.
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