• SCHADENMELDUNG

    Tropfender Wasserhahn in der Küche, defekter Tumbler in der Waschküche oder eine kaputte Lampe im Aussenbereich? Wir kümmern uns um eine rasche Instandsetzung von Schäden in privaten oder gemeinschaftlichen Räumen.

Formular

Melden Sie den Schaden hier direkt online.

SCHADENMELDUNG während der Bürozeiten


Bitte melden Sie uns Schadenfälle online mit dem Schadenformular auf unserer Website oder während der Telefonzeiten unserer Geschäftsstelle.
 

Telefonzeiten
Montag / Mittwoch / Freitag: 08.30 bis 11.30 Uhr
Dienstag / Donnerstag: 8.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Telefon 044 313 90 70
 

Notfälle ausserhalb der Bürozeiten


Hinweis: Ein Notfall liegt vor, wenn die Reparatur nicht bis zum nächsten Arbeitstag warten kann.

Notfälle sind z.B. ausströmendes Wasser, ein Kurzschluss oder andere sicherheitsrelevante Ereignisse.

Keine Notfälle sind z.B. eine defekte Glühbirne, ein verstopfter Ablauf oder ein defekter Kühlschrank.

 

Pikettdienst bei Notfällen ausserhalb der Geschäftszeiten

Heizung / Wasser / Abwasser

044 313 90 79 *

Elektrizität (Stromausfall, Kurzschluss)

044 313 90 78 *

Garagentor defekt (Firma Antortec)

044 935 52 40

Schlüsseldienst** (Firma Asgam Birchler)

044 321 61 61

* Umleitungen zu den entsprechenden Pikett-Unternehmen
** Auf Kosten des Mieters/der Mieterin

 

 

 

Pikketdienst bei Liftstörungen

Oerlikon (Schindler Aufzüge AG)

0848 821 821

Höngg (Liftprofi AG)

044 905 35 06

Riedenholz Seebach (Otis AG)

0800 365 247

Zwirnerstrasse 74 (Diethelm Aufzüge AG)

055 446 51 52

Zwirnerstrasse 300 (Lift AG)

044 871 91 00

 

 

Notfallnummern

Polizei

117

Feuerwehr

118

Sanität

144

 

Ablauf im Schadenfall

Schäden an Immobilien und an der technischen Infrastruktur kommen vor und sind leider unvermeidlich. Um Folgeschäden und einer etwaigen Folgeschadenhaftung vorzubeugen, bitten wir Sie, sich deshalb lieber einmal mehr bei uns zu melden. Bitte sehen Sie auch davon ab, im Schadenfall ohne Rücksprache mit uns Drittunternehmen mit der Reparatur zu beauftragen – auch deshalb weil gilt, dass durch die Mieterschaft ohne Rücksprache direkt in Auftrag gegebene Reparaturen, durch diese zu begleichen sind.

  1. Ist Ihnen ein Schaden in Ihren eigenen vier Wänden oder den gemeinschaftlichen Innen- oder Aussenräumen aufgefallen, dann kontaktieren Sie uns bitte online über unser Schadenformular. Für eine effiziente Bearbeitung füllen Sie bitte alle Angaben so genau wie möglich aus und senden das Formular ab. In Notfällen ausserhalb der Telefonzeiten wählen Sie bitte die entsprechende Nummer aus der obenstehenden Liste.
     
  2. Nach Absenden des Schadenformulars erhalten sowohl die Geschäftsstelle als auch der zuständige Hauswart eine Meldung.
     
  3. Wir sind bemüht, uns so schnell wie möglich bei Ihnen für einen Termin und für die Reparatur zu melden. Die Kontaktaufnahme erfolgt gemäss Ihren Angaben und zu den regulären Arbeitszeiten.
     
  4. Bei kleineren Mängeln erfolgt die Instandsetzung in der Regel direkt durch den Hauswart. Ist der Schaden komplex, veranlassen wir die Reparatur durch ein Drittunternehmen.
     
  5. Wurde der Schaden durch den Hauswart oder ein Drittunternehmen repariert, geht eine Erledigungsmeldung an die Geschäftsstelle.
     
  6. Sobald eine Rechnung vorliegt und oder die tatsächlichen Kosten für die Reparatur bekannt sind, wird von der Geschäftsstelle über die Kostenteilung entschieden.
    Gemäss Art. 259 ff. OR geht der sogenannt kleine Unterhalt bis zu CHF 150.00 je Ereignis grundsätzlich zulasten der Mieterschaft. Zudem behält sich die BGLE ausdrücklich eine vollumfängliche oder teilweise Verrechnung der entstandenen Kosten bei Selbstverschulden des Mieters oder der Mieterin vor.
     
  7. Nach dem Entscheid über die Kostenteilung erfolgt die Abrechnung mit allfälliger Weiterverrechnung und Begleichung der Rechnung.
     
  8. Abschliessend wird die Instandsetzung des Schadens in unserer Liegenschaftsbuchhaltung festgehalten.